Abgeltungsteuer und ETFs
Die Abgeltungsteuer
Die Regelungen zur Abgeltungsteuer sind am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und regeln die Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen, die zukünftig auch Veräußerungsgewinne umfassen. Auf den weiteren Seiten finden Sie einige Informationen zu den neuen Regelungen.
Disclaimer:
Die enthaltenen Informationen zur Abgeltungsteuer sind allgemeiner Natur, richten sich an Privatanleger (nachfolgend Anleger) und sind nicht auf die spezifische Situation eines Anlegers ausgerichtet. Sie legen ausschließlich deutsches Recht zugrunde, das unter Umständen auch rückwirkend geändert werden kann. Wir machen darauf aufmerksam, dass die dargestellten Informationen keine Steuerberatung darstellen und nicht den Anspruch erheben, eine umfassende Entscheidungsgrundlage zu bieten. Wir bemühen uns, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können aber nicht garantieren, dass alle Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Webseiten zutreffend sind, noch, dass sie künftig zutreffend sein werden. Kein Anleger sollte alleine aufgrund der Informationen dieser Webseiten handeln, sondern immer geeigneten fachlichen Rat einholen und eine gründliche Analyse seiner steuerlichen Situation vornehmen. Die BlackRock Asset Management Deutschland AG übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, insbesondere haftet sie nicht für Schäden, die durch die Verwendung der Informationen zur Abgeltungsteuer entstehen oder entstanden sind.